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Startseite Fahrerschulungen - BKrFQG Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz tritt zum 1.10.2006 in Kraft

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz tritt zum 1.10.2006 in Kraft

Alle gewerblichen Fahrdienstbeschäftigten müssen sich jedoch künftig einer regelmäßigen Weiterbildung von 5 x 7 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes unterziehen. Nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise wird die Weiterqualifizierung im Führerschein eingetragen. Berechtigung zur Erstellung von Weiterbildungsnachweisen haben zugelassene Fahrschulen, Betriebe die den FiF bzw. BKF ausbilden sowie zugelassene Weiterbildungsstätten. Das genaue Verfahren und die örtlichen Zuständigkeiten werden durch Rechtsverordnung umgesetzt (Gesetzesermächtigung bereits in Kraft).

Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) will die Bundesregierung die EU-Kraftfahrerrichtlinie 2003/59 fristgereicht und "1:1" umsetzen. Hintergrund der Gesetzesinitiativen: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr und mehr Qualität in der Dienstleistung. All das wird nicht zum Nulltarif zu haben sein, sondern bedarf umfangreicher Investitionen in die Qualifizierung der Fahrdienstmitarbeiter.

VDV und VDV-Akademie haben im Mai 2006 ein Kompetenzhandbuch vorgestellt, in denen den Mitgliedsunternehmen Vorschläge zur Umsetzung des BKrFQG unterbreitet werden und entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Spätestens am 30.9.2015 (Führerschein Klasse D) bzw. 30.9.2016 (Klasse C) müssen alle gewerblichen Fahrdienstbeschäftigten die durchgeführte Weiterbildung nachweisen.

Die VDV-Akademie oder BIZEV informieren Sie gerne weiter zu diesem Thema. Wir halten Sie ferner auf dieser Seite auf dem laufenden.

 
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09.-12.05.2012 in Hohenroda
12. Prima-Jahreskonferenz

 

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